OECD: Veröffentlichung neue Empfehlungen zu Implikationen der COVID-19-Pandemie auf Verrechnungspreise

Am 18. Dez. 2020 hat die OECD ein Dokument veröffentlicht mit Informationen wie mit Verrechnungspreisen in Zeiten der Covid-19-Pandemie umgegangen werden kann bzw. soll. Das Dokument gibt wichtige Einblicke wie die OECD-Experten über krisenbedingte Aspekte nachdenken bzgl. der Fremdvergleiche für Verrechnungspreissysteme, des durch die Pandemie bedingten Umgangs mit Verlusten und außergewöhnlichen Kosten in der internationalen Unternehmensgruppe sowie mit Fällen finanzieller Unterstützung durch Regierungen. Auch werden im Dokument Aspekte der Advance Pricing Agreements (vorgezogene Verständigungsverfahren) adressiert, deren Sachverhaltsannahmen aufgrund der Pandemieauswirkungen nicht eingehalten werden können.

Zentrale Merkmale der Empfehlungen sind das Betonen des Modells des „ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“, der das Verrechnungspreissystem letztlich so steuern würde wie ein fremder Dritter in einer vergleichbaren Situation auch. Budget-Informationen, das Prinzip des vorsichtigen Herantastens (Versuch und Irrtum) sowie eine mehrjährige Betrachtung der finanziellen Sondersituation in 2020 und 2021 sind Aspekte hierfür.

Die neuen Empfehlungen beziehen sich auf die OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2017, welche kontinuierlich fortgeschrieben werden. Für den Praktiker gilt: weder diese Richtlinien, noch die neuen Empfehlungen sind für die örtlichen Behörden verbindlich, genauso wenig wie für die Steuerpflichtigen. Daher empfehlen wir den Mandaten und Unternehmen die weiteren örtlichen Empfehlungen der nationalen Behörden sowie örtliche Expertise bei grundsätzlichen Auswirkungen der Pandemie hinzu zu ziehen.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne unsere fachlichen Sichtweisen und entsprechende Fremdvergleichsanalysen zu konkreten Einzelfragen bereit.

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