BMF-Schreiben vom 3. Dez. 2020

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. Dez. 2020 seine Verwaltungsgrundsätze 2020 (IV B 5 – S 1341/19/10018:001) auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht; die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt steht noch aus.

Im neuen BMF-Schreiben werden Aspekte der Dokumentationspflichten für international verbundene Unternehmen sowie der Betriebsprüfung und der Schätzung aus Sicht der Finanzverwaltung systematisiert. Aspekte, die im BMF-Schreiben v. 12. April 2005 (IV B 4 – S 1341 -1/05; BStBl 2005 I S. 570) geregelt sind, werden teilweise ersetzt oder ergänzt. Es geht im Wesentlichen um die Mitwirkungspflichten und hier werden nun sogar die § 90 Abs. 1 und 2 genauer als Rechtsgrundlage definiert, bevor dann speziell der § 90 Abs. 3 angesprochen wird.

Auch wird im BMF-Schreiben die Schätzbefugnis im Lichte der Mitwirkung erläutert.

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