Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die GTP GlobalTransferPricing Business Solutions GmbH (kurz: GTP GmbH) bietet ihren Kunden und Mandanten Beratungs- und Dienstleistungen sowie Produkte auf dem Gebiet der internationalen Verrechnungspreise. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsverträge zwischen der GTP GmbH und ihren Vertragspartnern. Die GTP GmbH verwendet neben den nachstehenden Geschäftsbedingungen weitere besondere Geschäftsbedingungen. Soweit Regelungen aus solchen Geschäftsbedingungen diesen hier genannten Regelungen widersprechen, gelten die spezielleren Regelungen der besonderen Geschäftsbedingungen.
Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen der GTP GlobalTransferPricing Business Solutions GmbH, und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

§2 Grundlagen der Zusammenarbeit

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil eines jeden Beratungsabkommens, gleichgültig, ob es in schriftlicher oder mündlicher Form zustande gekommen ist. Auftragnehmer ist die GTP GlobalTransferPricing Business Solutions GmbH, Auftraggeber ist der andere Vertragspartner.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen.

(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Unternehmensberater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

(5) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmensberater bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Unternehmensberaters gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(7) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bedingungen nicht.

§3 Geltungsbereich und Umfang

Diese Geschäftsbedingungen gelten in jedem Fall, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung des Beratungsauftrags außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von der GTP GmbH bestätigt wurde.
Alle Beratungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftragsgeber mündlich oder schriftlich erteilt worden sind und unterliegen ab dem Moment ihrer Rechtsgültigkeit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden können. Die Nicht-Anforderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt stillschweigendes Einverständnis mit denselben voraus.

§4 Umfang und Ausführung des Beratungsauftrages

Der Umfang des Beratungsauftrages wird zwischen dem Auftraggeber und der GTP GmbH vereinbart. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
Die Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht zwangsläufig eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

§5 Berichterstattung

Der Unternehmensberater verpflichtet sich, über seine Arbeit mündlich oder schriftlich Bericht zu erstatten. Am Ende des Beratungsauftrages wird das Resultat seiner Arbeit entweder in Form eines schriftlichen Berichtes oder einer Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt und ggfs. eine weitere vereinbarte Leistung bereitgestellt. Mit dieser Vorlage endet der Beratungsauftrag.

§6 Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmensberaters

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der GTP GmbH sowie ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Unterlagen in gleich welcher Form nur für Erfüllung des Auftrags Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art und Form des Unternehmensberaters an Dritte der schriftlichen Zustimmung der GTP GmbH. Eine Haftung der GTP GmbH dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Unternehmensberaters zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die GTP GmbH zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
Das Urheberrecht an den im Rahmen des Beratungsauftrages erbrachten Leistungen verbleibt im Besitz der GTP GmbH.
Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der GTP GmbH sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Beratungsabkommen bezeichneten Umfang. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über die Weitergabe besteht, zieht jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei der GTP GmbH entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.

§7 Mängelbeseitigung, Gewährleistung und Haftung

Der Unternehmensberater ist berechtigt und verpflichtet, ihm nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 3 Monaten nach Erbringung der Leistung.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Unternehmensberater zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.
Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Unternehmensberaters zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
Die GTP GmbH ist haftpflichtversichert bis zu einer maximalen Höhe von 250.000 Euro (Vermögensschadenhaftung) Haftung je Einzelfall für wirtschaftliche Schäden oder Folgeschäden des Auftraggebers im Anschluss an den Beratungsauftrag. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Risiko aus dem Auftragsverhältnis auch höher als der hier genannte Betrag eines Vermögensschadens sein kann. Im Rahmen des Beratungsauftrages werden Unternehmens- und Marktdaten analysiert und ein Vorschlag von durch den Auftraggeber zu ergreifenden Maßnahmen erarbeitet. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschließlich beim Auftraggeber.

§8 Rahmenvereinbarung zur Haftungsfreistellung bei eMail

Sobald digitale Informationen und Daten außerhalb von firmeneigenen Netzwerken ausgetauscht werden, nehmen diese Daten ihren Weg über das Internet. Das Internet ist ein offenes Netzwerk. Es bietet Dritten grundsätzlich die Möglichkeit, den Datenverkehr zu überwachen, Daten abzufangen, auszuwerten und zu manipulieren. Eine Kontrolle über den Transportweg selbst und etwaige missbräuchliche Behandlungen der Daten im Internet ist weder dem Auftraggeber noch dem Auftragnehmer möglich.
Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich dieser Gefahren der Nutzung des Internets bewusst. Des Weiteren sind sich beide Vertragsparteien im Klaren, dass sie bei Nutzung des Internets vertrauliche oder anderweitig sensible Informationen austauschen, ohne hierzu entsprechende Verschlüsselungstechniken einzusetzen.
Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer, die darauf beruhen, dass Dritte Kenntnis vom Inhalt des digitalen Informationsaustausches nehmen und/oder solche Informationen manipulieren. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der GTP GmbH oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch die GTP GmbH verursacht wurde. Im Falle grober Fahrlässigkeit eines nicht leitenden Angestellten und der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der GTP GmbH jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Der Auftraggeber stellt die GTP GmbH von allen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, frei, die darauf beruhen, dass Dritte Kenntnis vom Inhalt der ausgetauschten digitalen Informationen nehmen und/oder solche Informationen manipulieren. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der GTP GmbH oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurde. Im Falle grober Fahrlässigkeit eines nicht leitenden Angestellten und der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der GTP GmbH jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Der Unternehmensberater, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Nur der Auftraggeber kann den Unternehmensberater von seiner Schweigepflicht entbinden.
Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Unternehmensberater gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

§10 Honoraranspruch

Die GTP GmbH hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistung Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart.
Wird die Ausführung des Auftrages nach der Erteilung durch den Auftraggeber verhindert, so bleibt der Anspruch der GTP GmbH auf das vereinbarte Honorar bestehen.
Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der GTP GmbH einen trifftigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf ihren den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung die bisher erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
Die GTP GmbH kann die Fertigstellung der Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Beanstandungen der Arbeiten des Unternehmensberaters berechtigen nicht zur Zurückhaltung einer der GTP GmbH zustehenden Vergütung.

§11 Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.

§12 Beanstanden von Rechnungen

Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an die GTP GmbH gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.
Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.

§13 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Für den Beratungsauftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

§14 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ziel möglichst nahe kommt.

§15 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Verfasser der AGB

München, im Februar 2007

Geschäftsführung der

GTP GlobalTransferPricing
Business Solutions GmbH